Das Regierungsprogramm 2025 aus der Startup-Perspektive

Published on March 3, 2025

Letzte Woche wurde das Regierungsprogramm veröffentlicht – und wir haben uns angesehen, wie viel AustrianStartups darin steckt.

Nach über 100 Tagen Verhandlungen steht die neue Regierung – und mit ihr das Programm für die kommenden Jahre. Wir haben überprüft, welche der 42 Empfehlungen aus der Austrian Startup Agenda ihren Weg ins Regierungsprogramm gefunden haben – und welche entscheidenden Maßnahmen für ein zukunftsfittes Österreich weiterhin fehlen.

Allgemeines

Die Koalition bekennt sich klar zu Europa und spricht sich im Programm für eine Vereinheitlichung der Kapitalmärkte aus – ein wichtiger Schritt für die Skalierungsfähigkeit von Startups in Österreich. Zudem wurde erstmals ein konkretes Ziel für die Startup-Politik formuliert: Österreich soll im Bereich Female Entrepreneurship in die europäische Spitze aufsteigen. Auch in Sachen Startup-Investments gibt es Bewegung – durch die Ankündigung eines neuen Dachfonds.

Und dann wäre da noch das Thema Bürokratie: Österreich ist bekannt für seine komplexen Verwaltungswege. Die neue Bundesregierung will das mit einer „Zentralen Stelle zur Entbürokratisierung“ im Staatssekretariat des Außenministeriums angehen – also ein österreichisches DOGE Ministerium? In jedem Fall ist es erfreulich, dass die Bundesregierung mittels digitalem One-Stop Shop das Gründen schneller und einfacher machen will.

Insgesamt haben es 15 Empfehlungen der Austrian Startup Agenda ins Regierungsprogramm geschafft. Wir haben analysiert, welche das sind. 

Schritte für ein Land der klugen Köpfe

1. Entrepreneurship Education an allen Schulen

Die Stundentafel und die Lehrpläne werden an die Anforderungen der modernen Gesellschaft und Arbeitswelt angepasst. Es werden weitere inhaltliche Schwerpunkte gesetzt, um Schülerinnen und Schüler die nötigen Kompetenzen in den Bereichen liberale Demokratie, Digitalisierung, Wirtschaft, Finanzen, Entrepreneurship Education, Medienkompetenz, Kunst/ Kultur und Gesundheit zu vermitteln. (S.189)

Unsere Empfehlung, um Entrepreneurship Education praxisnahe in allen Schulen einzuführen, wäre eine Entrepreneurship Woche an jeder Schule.

2. Grundlegende steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit 

Bis zur Mitte der Regierungsperiode werden – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung – die LNK in einem ersten Schritt gesenkt. Ziel ist dann eine weitere stufenweise Entlastung ausschließlich im Rahmen des FLAF (3,7%). (S.25)

Um das Angebot an geleisteten bezahlten Arbeitsstunden zu erhöhen und die Beschäftigung zu fördern sowie den privaten Konsum und das Wirtschaftswachstum zu stärken, sollen steuerliche Anreize bzw. Senkungen – sofern budgetär sowie konjunkturell möglich – implementiert werden. (S.26)

Laut Austrian Startup Monitor ist die Belastung durch hohe Lohnnebenkosten der größte Kritikfaktor der Startupszene am Wirtschaftsstandort Österreich. Daher begrüßen wir den Schritt der Regierung. Um echte Entlastung zu schaffen, würden wir jedoch darüber hinaus eine Abschaffung der Lohnnebenkosten für Startups in den ersten 3 Jahren nach Gründung empfehlen. Danach sollten für weitere 2 Jahre die Lohnnebenkosten halbiert werden, sodass die zusätzlichen Kosten schrittweise aufgebaut werden.

Auch unsere Empfehlung der Ausweitung der Absetzbarkeit von freiwilligen Sozialleistungen wurde aufgenommen:

3. Ausweitung Absetzbarkeit von freiwilligen Sozialleistungen

Ab 2025 wird eine steuerfreie Prämie für Mitarbeiter:innen bis zu 1.000 € (ohne Kollektivvertragbindung) iHv 125 Mio € eingeführt.

Weiters soll der Freibetrag im Rahmen der Besteuerung der sonstigen Bezüge (13. & 14. Monatsgehalt) angehoben werden sowie eine Evaluierung der Höhe der Steuerbefreiungen für Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer:innen zB bei Betriebsveranstaltungen sowie steuerfreie Mitarbeitergutscheine erfolgen (§ 3 EStG). 

4. Öffnung der neuen Mitarbeiterbeteiligung für Scaleups 

Auf S.27 bekennt sich das Programm zur „Weiteren Attraktivierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen

Unsere konkrete Empfehlung hierfür: Öffnung der neuen Mitarbeiterbeteiligung für Scaleups. Analog zum deutschen Modell sollten Unternehmen die begünstigten Modelle mit bis zu 1.000 Mitarbeiter:innen, 100 Millionen € Umsatz und 20 Jahre nach Gründung nutzen können. Zusätzlich empfehlen wir eine Simplifizierung, indem Mitarbeiterbeteiligungs-Modelle ohne Mindestbeschäftigungsdauer & Mindesthaltefrist genutzt werden können.

5. Akademische Ausgründugen erhöhen

Unmittelbarer Wissenstransfer für universitäre Spin-offs. Setzen direkt an der Forschung an und generieren Start-ups mit hohem Wachstumspotential (Spin-off Fellowship). (S.176)

Anreize für Spin-off-Initiativen der Universitäten in Leistungsvereinbarungen stärken.  (S.196)

Unser Ziel wäre, die akademischen Ausgründungen zu verdreifachen.

6. Ausgründungsrahmen für alle Österreichischen Hochschulen &
7. Förderung von universitätsübergreifenden Beteiligungsvehikel

Im Sinne einer Open-Innovation-Logik, wird das IP-Management (Licensing-Out) an Universitäten und Fachhochschulen und andere Forschungseinrichtungen professionalisiert, um Unternehmens- bzw. Ausgründungen zu fördern und langfristig auch Erträge mit Rückflüssen zu generieren. (S.176)

Frühe und systematische Einbindung von Investorinnen und Investoren in den Spin-off-Prozess ermöglichen, um eine nachhaltige Finanzierung der Wachstumsphase zu gewährleisten. (S.176)

Hier wurde mit der Spinoff Offensive schon in der letzten Regierungsperiode die ersten wichtigen Schritte gesetzt. Jetzt geht es darum, Spinoffs in allen österreichischen Universitäten zu stärken und zu finanzieren.

8. Erhöhung des Spinoff Fellowship Budgets 

Erfolgreiche Initiativen wie die Spin-off Fellowships werden verlängert und weiter ausgebaut. (S.196)

Unsere Empfehlung wäre das Budget für Spin-off Fellowships zu verdreifachen.

Schritte für ein Land der Modernen Strukturen

 9. Digitaler One-Stop-Shop

Entbürokratisierung hat ein eigenes Kapitel im Regierungsprogramm bekommen. Ein Aspekt der für Gründer relevant ist, wäre jegliche Behördengänge durch die Bestehende Plattform USP möglich zu machen und nativ zu digitalisieren.

Schrittweiser Aufbau eines One-Stop-Shop unter der Berücksichtigung und  Einbindung bestehender Lösungen und One-Stop-Payments für Unternehmen kombiniert mit dem Once Only-Prinzip – also der möglichst nur einmaligen Einmeldung von Daten bei öffentlichen Stellen. (S.32)

Außerdem soll der Gründungsprozess komplett digital und innerhalb einer Woche möglich werden.

Signifikant beschleunigte und rein digitale Gründungen werden ermöglicht, dabei wird das System missbrauchsresistent ausgestaltet. (Zielzeit: 5 Werktage, wo noch nicht ohnehin rascher möglich) (S. 35)

10. Abschaffung von Formvorschriften bei der Flexco. 

Notariatsaktpflicht unter Beibehaltung von Rechtssicherheit und der Vermeidung von Scheinunternehmen evaluieren (S.35)

Unsere Evaluierung ist klar. Es sollte keine verpflichtenden Notariatsakte bei der Gründung einer Flexco geben.

11. Rechtsrahmen für moderne Arbeitsmodelle

Verbesserung der Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice. Einsatz der Bundesregierung auf internationaler Ebene (OECD, EU) für koordinierte und rechtssichere Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice/ remote-Working. (S.27)

Unsere Empfehlung zur Verbesserung: Einsatz für ein standardisiertes europäisches Arbeitsrecht, sowie die Abschaffung der Doppelversicherungspflicht.

12. Weiterentwicklung der Rot Weiß Rot Karte

 Evaluierung und Weiterentwicklung der Indikatoren für die RWR-Karte generell

Digitalisierung und Beschleunigung des gesamten Antrags- und  Bearbeitungsprozesses

Umsetzung Projekt „Easy Access Austria“ mit klarer Zuständigkeit

Verlässlichkeit erhöhen

Gesetzliche Grundlage für Online-Antragstellung (S.34)

Für die Startup-Szene ist trotz Reform der RWR Karte in der letzten Regierungsperiode die Dauer des Prozesses ein großer Hindernisfaktor. Wenn alle Materialien korrekt zur Verfügung gestellt worden sind, sollte der Prozess maximal drei Wochen dauern. 

 13. Stärkung des Europäischen Kapitalmarktes

Die Bundesregierung bekennt sich dabei zu einer europaweiten Vertiefung der Kapitalmärkte (Kapitalmarktunion). (S.41)

Unsere Empfehlung zur Erreichung dieses Zieles: Die österreichische Bundesregierung sollte sich auf EU-Level mit Nachdruck für eine standardisierte europäische Rechtsform für innovative Wachstumsunternehmen einsetzen und dabei auf eine rasche Umsetzung pochen.

 

Schritte für ein Land der Mutigen Investments

 14. Dachfonds für institutionelles Kapital

Zur Mobilisierung von nationalem und internationalem Risikokapital für Start- ups, Scale-Ups und Spin-Offs (akademisch wie multinationale Ausgründungen) wird ein rot-weiß-roter Dachfonds als «Fund of Funds»- Modell eingerichtet, damit österreichische Unternehmen mittelbar leichter an Wachstumskapital kommen. Eine aktive Involvierung des EIF und anderer öffentlicher Ankerinvestoren bzw. Garantien wird angestrebt.

Wir freuen uns, dass diese Maßnahme klar Programm ist, um dringend benötigtes Wachstumskapital für Startups zu mobilisieren.

 15. Einrichtung eines nationalen Fonds für gesellschaftliche Innovation

 Prüfung der Etablierung neuer Förderstrukturen nach Public-Private Partnership-Modellen (z.B.: Nationaler Fonds für gesellschaftliche Innovationen oder Social Impact Bonds).

Wir empfehlen den Fonds für gesellschaftliche Innovation aus nachrichtenlosen Vermögenswerten zu speisen – also Guthaben auf ungenutzten oder verwaisten Konten. Dabei sollte man sich ein Beispiel an europäischen Ländern nehmen, in denen es derartige Modelle bereits gibt - auch in Deutschland befindet sich ein solcher Fonds im Aufbau. 

Was wir besonders vermissen:

Technologie und Startups müssen Chefsache werden.

Viele der Stellschrauben, die Startups betreffen, wurden vage im Programm formuliert. Es muss evaluiert werden und konkrete Schritte werden in die 2. Hälfte der Regierungsperiode vertragt. Es ist wichtig, jetzt mutige Schritte zu setzen - dafür sollte es eine klare Startup-Strategie geben, die vom Bundeskanzler getrieben wird. Es braucht dringend eine positive Perspektive für die Zukunft der österreichischen Volkswirtschaft – und da spielen Startups als Leitbetriebe von morgen eine zentrale Rolle. 

Grundlegende steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit

Österreich hat unter den 38 Industriestaaten der OECD die dritt-höchste steuerliche Belastung des Faktors Arbeit. Das ist ein massiver Nachteil für heimische Unternehmen im internationalen Wettbewerb und ein großes Hindernis für junge Startups beim Aufbau der ersten Mitarbeiter:innen. Abgesehen von allgemeinen Lohnnebenkosten und Lohnsteuer Senkungen wäre eine Abschaffung der Lohnnebenkosten für Startups in den ersten 3 Jahren nach Gründung tatsächlich ein mutiger Schritt.  

Beteiligungsfreibetrag für Startup Investments

Während mit dem Dachfonds als Fund of Funds ein wichtiger Schritt getätigt wurde, um institutionelle Anleger als Investoren für die Startupszene zu aktivieren, soll es keine steuerlichen Anreize für Privatpersonen geben, in innovative Tech-Unternehmen zu investieren. Der internationale Vergleich, vor allem mit dem Erfolgsmodel aus Großbritannien (SEIS) zeigt, dass das eine vertane Chance ist, von der sowohl die Unternehmer als auch die Gesamtbevölkerung profitieren könnten. 

Zusätzlich gut zu wissen:

Auch mit 42 Empfehlungen deckt unsere Austrian Startup Agenda nur einen Teil des notwendigen Reformbedarfs in Österreich ab. Deshalb freuen wir uns, dass es auch einige weitere Punkte im Regierungsprogramm gibt, die aus einer Startup-Perspektive spannend scheinen:

  • Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Österreich im Bereich Female Entrepreneurship ins europäische Spitzenfeld aufsteigt. (S.35)
  • Erhöhung des Gewinnfreibetrag auf 50.000 € ab 2027 unter Budgetvorbehalt (S.20) 
  • Ab 2027 werden unter Budgetvorbehalt die Überstunden bzw. Zuschläge steuerlich begünstigt. (S.20)
  • Forschungsprämie als wichtigen Standortfaktor in der jetzigen Form absichern (S.39)
  • Ebenso wird die Schaffung eines Venture- und Private-Equity Hubs geprüft (Etablierung von Österreich-Filialen internationaler Fonds über aws/Förderbank. (S.41)
  • Start-up Förderung durch Einführung eines Aktivierungswahlrechts bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten. Durch das Aktivierungsverbot selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände haben österreichische Unternehmen, allen voran Start-ups, Nachteile im Wettbewerb um internationale Geldgeber, weil selbst geschaffene Vermögenswerte in der Bilanz nicht sichtbar sind. Das Aktivierungsverbot soll daher in Anlehnung an internationale Entwicklungen, insbesondere Deutschland, durch ein Aktivierungswahlrecht für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände ersetzt werden. Dem Gläubigerschutz soll durch eine bilanzielle Ausschüttungssperre oder durch andere adäquate Maßnahmen Rechnung getragen werden. (S.41)
  • Reallabore bzw. Sandbox-Modelle (inkl. KI-Reallabore gem. AI-Act) werden eingeführt, um die Weiterentwicklung innovativer Technologien in einem geschützten rechtlichen Rahmen erproben zu können. (S.180)

Es wurde lange genug verhandelt und diskutiert – jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Erst sie wird zeigen, ob Österreich in den nächsten vier Jahren echte Fortschritte hin zu einem technologisch zukunftsfähigen, unternehmerisch dynamischen und wirtschaftlich nachhaltigen Standort macht. Wir stehen bereit, diesen Prozess aktiv zu begleiten, die Startup-Community zu unterstützen und ihre Stimme direkt zu den Entscheidungsträgern zu bringen.