
Paketsteuer hemmt Innovation: Geplante Abgabe trifft heimische Startups und Scaleups
Wien, 21. Mai 2026. Das Finanzministerium plant ab 1. Oktober 2026 eine Abgabe von 2 Euro auf jede kommerzielle Paketsendung für Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro österreichischem B2C-Jahresumsatz. AustrianStartups sieht darin einen Widerspruch: Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden.
Die Abgabe würde formal nur große Unternehmen betreffen. In der Praxis erwartet AustrianStartups jedoch, dass die Kosten über Plattformgebühren, Provisionen und angepasste Konditionen weitergegeben werden. Startups, die über große Marktplätze verkaufen, würden die effektive Last damit indirekt mittragen.
Der Entwurf sieht keinen gleitenden Übergang vor. Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen. Gleichzeitig können Anbieter aus Drittstaaten den Schwellenwert durch ihre Unternehmensstrukturen unterschreiten. Das erklärte Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen im internationalen E-Commerce herzustellen, würde damit nicht erreicht.
Für Startups, die in Österreich produzieren und von hier aus versenden, ist das ein zusätzlicher Kostenfaktor. Sie halten Wertschöpfung im Land und setzen genau jene Aktivitäten, die wirtschaftspolitisch gewünscht sind.
„Startups, die bewusst entschieden haben, in Österreich zu produzieren und von hier aus zu versenden, werden mit dem aktuellen Entwurf mit den großen Plattformen in einen Topf geworfen, gegen die die Maßnahme eigentlich gerichtet ist. E-Commerce ist für viele Startups ein zentrales Standbein. Dass dieser Bereich politisch so wenig gesehen wird, schadet dem Standort“, sagt Katrin Susanna Wallner, Gründerin von Lanbiotic.
Besonders betroffen wären auch Startups und Scaleups im Secondhand-, Refurbished- und Reuse-Bereich. Ihre Margen sind meist deutlich enger als bei Neuwaren, weshalb eine pauschale Abgabe von 2 Euro pro Sendung schwerer weitergegeben werden kann. Bei aufbereiteten Produkten droht damit ein paradoxer Effekt: Reuse-Produkte würden teurer, Billigware nicht.
"Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished." Kilian Kaminski, Co-Founder von refurbed
“Startups und Scaleups, die lokal produzieren, über Plattformen skalieren oder im Reuse-Bereich arbeiten, sind ein wichtiger Wachstumstreiber für den Wirtschaftsstandort Österreich. Genau deshalb muss ihre Perspektive bei solchen Maßnahmen mitgedacht werden", sagt Hannah Wundsam, Co-Managing Director, AustrianStartups.
Was AustrianStartups im Begutachtungsverfahren empfiehlt
Eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form, damit österreichische Startups, Scaleups und KMUs nicht strukturell benachteiligt werden. Falls eine Paketabgabe politisch weiterverfolgt wird:
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Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs, der inländische Anbieter gegenüber Drittstaaten-Plattformen schwächt
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Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse
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Alternative Gegenfinanzierung für die MwSt-Senkung auf Grundnahrungsmittel, die den E-Commerce nicht strukturell belastet
