Event Details
Mit dem von der Wirtschaft geforderten Kreativwirtschaftsscheck erhalten KMUs bis zu 5.000 EUR für innovative Projekte, die sie mit kreativwirtschaftlichen Leistungen umsetzen. Einreichungen für den Kreativwirtschaftsscheck sind ab 1. Juli 2017 bis 07. September 2017, 17:00 Uhr (!) für KMUs aller Branchen in Österreich möglich. Mit dem Kreativwirtschaftsscheck werden Innovationsprozesse in Klein- und Mittelbetrieben durch Einbindung von kreativwirtschaftlichen Leistungen gefördert und damit die für Innovationen so relevante brachenübergreifende Zusammenarbeit gestärkt. Geplant ist die Vergabe von 300 Schecks, insgesamt 1,5 Millionen EUR an Fördermitteln. Der Kreativwirtschaftsscheck wird vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft finanziert und kann bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) beantragt werden. Die Kreativwirtschaft unterstützt bereits jetzt ihre Unternehmenskunden bei Innovationsaktivitäten, wie der von der Kreativwirtschaft Austria der WKÖ herausgegebene Kreativwirtschaftsbericht deutlich belegt hat. Der Zukauf solcher Kreativwirtschaftsleistungen wird für KMUs mit dem Kreativwirtschaftsscheck leichter zugänglich. Kreativwirtschaftsleistungen wie zum Beispiel Design, Werbung und Filmwirtschaft tragen zur Konkurrenzfähigkeit, Marktpositionierung und Innovation anderer Wirtschaftszweige bei und können kleinen und mittleren Betrieben zum Wachstum verhelfen.
Die Kreativwirtschaft spielt für die Innovation und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle in anderen Branchen eine entscheidende Rolle. Der Effekt der Kreativwirtschaft ist, dass sie neue Produkte und neue Dienstleistungen schafft und sie ihre Kunden in allen Bereichen der Wirtschaft bei der Umsetzung ihrer eigenen Innovationen unterstützt. Sie ist damit auch ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen.
Finanzierbare Projekte | Finanzierbare Kosten
- Kosten für Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer aus der Kreativwirtschaft im Rahmen eines unternehmerischen Innovationsvorhabens
- kreativwirtschaftliche Leistungen, die den Kernbereichen Design, Architektur, Multimedia/Spiele, Mode, Musikwirtschaft/Musikverwertung, Audiovision und Film/Filmverwertung, Medien- und Verlagswesen, Grafik, Werbewirtschaft, Kunstmarkt zuzuordnen sind
Ausgeschlossen von einer Finanzierung sind kreativwirtschaftliche Leistungen, die lediglich standardmäßige Adaptionen bestehender Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Marktauftritte (z. B. Homepage, Webshop) zum Inhalt haben.
Finanzierungsvolumen
Zuschuss (= Prämie) bis zu EUR 5.000,-
Weitere Infos zum Kreativwirtschaftsscheck findest du hier.
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