Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort fördert mit dem Programm AT:net im Rahmen seiner Initiative „Digitale Innovation fördern“ die Markteinführung und Etablierung digitaler Anwendungen und digitaler Produkte. Ausgehend von einem bestehenden Prototyp, unterstützt das Programm die Markteinführungsphase bis hin zum kommerziellen Vollbetrieb anhand des eingereichten Markteinführungsplans. Zur Förderung zugelassen sind Projekte aus den Bereichen b2b (business to business), b2c (business to consumer) und b2a (business to administration). Zusätzlich zur Markteinführung sind Entwicklungstätigkeiten ohne technisches Risiko und Usertests in begrenztem Ausmaß förderbar: Das Programm unterstützt Softwareentwicklungen, bei denen Softwarelösungen bereits in einem frühen Reifestadium mit PilotkundInnen/Beta-UserInnen erprobt werden, während gleichzeitig noch Funktionalitäten hinzugefügt oder erweitert werden, das User-Interface verbessert, die Barrierefreiheit sichergestellt oder die Lösung intensiv getestet wird. Für KMU kommt eine erhöhte Förderungsquote von 35 % zur Anwendung.
FÖRDERBARE KOSTEN
FÖRDERBARE THEMEN
Das Programm AT:net ist grundsätzlich themenoffen und adressiert Projekte zur Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen. E-Government, E-Health, E-Learning und E-Inclusion werden genauso gefördert wie Unterstützungsdienstleistungen für Klein- und Mittelbetriebe. Besonders erwünscht sind Projekte, die auf Open-Source-Konzepte setzen. Daher sind insbesondere FörderungswerberInnen mit Projekten, die Open-Source-Technologie einsetzen oder fördern, zur Einreichung aufgerufen. Die Verwendung von proprietärer Software ist jedoch weiterhin zulässig.
AUSSCHREIBUNG & FÖRDERUNG
Die 5. Ausschreibung 2018 läuft vom 17. Januar 2018 bis zum 23. April 2018. Insgesamt stehen EUR 7 Mio. zur Verfügung.
Das Programm AT:net fördert Markteinführungsprojekte in Form von Einzelprojekten oder Kooperationsprojekten. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Verordnung mit einer Förderungsquote von 25 % bzw. einer erhöhten Förderungsquote von 35 % für KMU; die maximale Förderungshöhe beträgt EUR 200.000. Die Förderung kann nur von Organisationen in Anspruch genommen werden, bei denen die Summe aller bisherigen De-minimis-Förderungen der letzten beiden Wirtschaftsjahre sowie des laufenden Wirtschaftsjahrs zuzüglich der Förderung für das geplante AT:net-Projekt unter dem Schwellenwert von EUR 200.000 liegt. Unter „Weitere Informationen“ rechts oben finden Sie die aktuelle Ausschreibung des Programms.
Alle Informationen zur Förderung und zur 5. Ausschreibung 2018 finden Sie online unter www.ffg.at/atnet.
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